Leitfaden zur Photovoltaik- und Speicherförderung 2018

 

 

Der Leitfaden für das Förderansuchen ist nun Online 

 

Ablauf der Antragstellung

Im Wesentlichen wird es wieder ein zweistufiges Ticketsystem geben:

  1. Schritt: Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
  2. Schritt: Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Fertigstellung“). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 240 Stunden (10 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

 

Weitere wichtige Informationen zur Fördervergabe

 

 

  1. Der Förderantrag ist vor Beginn der Arbeiten einzubringen. Wurde bereits mit den Arbeiten begonnen, besteht eine Kontrahierungspflicht nur mehr zum Marktpreis
  2. Anlagen auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen sind förderfähig (siehe Förderrichtlinien)
  3. Die Investitionsförderung kann nicht für einen bereits tarifgeförderten Anlagenteil beantragt werden
  4. Wenn ein Antrag auf Tarifförderung für eine Photovoltaikanlage besteht (vom 9.1.2018), ist vor möglicher Einreichung das bestehende Ansuchen in schriftlicher Form zurückzuziehen
  5. Kosten für Investitionen, die auch durch andere Bundes- oder Landesförderprogramme gefördert werden, sind nicht förderfähig
  6. Eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz muss gegeben sein, eine Einspeisung in die Öko-Bilanzgruppe ist nicht zwingend notwendig (ausgenommen Erweiterungen bereits tarifgeförderter Anlagen)

Quelle: PV-Austria

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Leitfaden Förderansuchen
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Förderrichtlinien 2018
2018-02-16_Foerderrichtlinien_2018_PV_un
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