Leitfaden zur Photovoltaik- und Speicherförderung 2019

 

 

Der Leitfaden für das Förderansuchen ist nun Online 

 

Ablauf der Antragstellung

Im Wesentlichen wird es wieder ein zweistufiges Ticketsystem geben:

  1. Schritt: Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
  2. Schritt: Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Fertigstellung“). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 240 Stunden (10 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

 

Wichtige Informationen zur Fördervergabe (Investitionsförderung):

  1. Bitte beachten Sie, dass ein gültiger Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten (rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) einzureichen ist. Wurde bereits mit den Arbeiten begonnen, besteht eine Kontrahierungspflicht nur mehr zum Marktpreis
  2. Anlagen auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen sind förderfähig (siehe noch zu veröffentlichende Förderrichtlinien)
  3. Die Investitionsförderung kann nicht für einen bereits tarifgeförderten Anlagenteil beantragt werden
  4. Wenn ein Antrag auf Tarifförderung für eine Photovoltaikanlage besteht, ist vor möglicher Einreichung das bestehende Ansuchen in schriftlicher Form zurückzuziehen
  5. Kosten für Investitionen, die auch durch andere Bundes- oder Landesförderprogramme gefördert werden, sind nicht förderfähig
  6. Eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz muss gegeben sein, eine Einspeisung in die Öko-Bilanzgruppe ist nicht zwingend notwendig (ausgenommen Erweiterungen bereits tarifgeförderter Anlagen)

Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung ist ab dem 11.03.2019, 17:00 Uhr MEZ statt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist das Vorliegen aller für die Errichtung und den Betrieb der Anlage notwendigen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen erforderlich. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Prinzip first come-first served.

HINWEIS: Hier finden Sie einen Leitfaden für das Ticketsystem (aktualisierte Version vom 07.03.2018) für die Beantragung von Investitionszuschüssen gemäß § 27a ÖSG 2012 für PV-Anlagen und Stromspeicher sowie detaillierte FAQs mit Fragen & Antworten zur Antragstellung.

Die seitens des BMNT veröffentliche Broschüre „Mehr Sonnenstrom für Österreich“ zu den Neuerungen der kleinen Ökostromnovelle finden Sie hier.

Erbringung des Bestellnachweises (Upload-Funktion)

Nach Erhalt des E-Mails „Aufforderung zur Erbringung des rechtsverbindlichen Bestellnachweises“ ist der Förderwerber verpflichtet, binnen 3 Monaten geeignete Nachweise (zB gegengezeichnetes Angebot, Verträge etc) über die rechtsverbindliche und unbedingte Bestellung der beantragten Photovoltaikanlage bzw. des beantragten Stromspeichers zu übermitteln. Bei Stromspeicher ist zusätzlich auch ein geeigneter Nachweis zur bestehenden bzw. geplanten Photovoltaikanlage zu übermitteln (z.B. Prüfprotokoll bei bereits bestehenden Anlagen, Angebote bei geplanten Anlagen).

Der Nachweis über die Bestellung muss über den Login mit Benutzer und Passwort hochgeladen werden. Details zum Upload des Bestellnachweises entnehmen Sie dem:

Einreichung Endabrechnung

Der Fördernehmer ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Vollinbetriebnahme die Endabrechnung des Vorhabens mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen über das elektronischen Endabrechnungsformulars einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erlischt auch der Anspruch auf die vertraglich zugesicherte Förderung.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung der elektronischen Endabrechnung nicht vor Ausstellung des Fördervertrages möglich ist! Für die Bearbeitung und Prüfung der eingereichten Endabrechnung muss der OeMAG weiters bereits ein rechtgültig unterfertigtes Vertrags-Exemplar im Original vorliegen.

Die Einreichung der Endabrechnung erfolgt ausschließlich über den Login mit Benutzer und Passwort. Im Leitfaden zur Einreichung der Endabrechnung finden Sie eine genaue Anleitung.

Förderrichtlinien

Die neuen Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 27a ÖSG 2012 für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (PV-FRL 2018) sind unter "Gesetze & Regelwerk" verfügbar.

Quelle: www.oem-ag.at

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Kommentare: 2
  • #1

    Biljana (Montag, 30 September 2019 23:54)


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    Thanks&best regards

    Biljana

  • #2

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