Seit dem 01.12.2013 gelten folgende Förderungskriterien für private AntragsstellerInnen in Wien:
Ab 01.12.2013 erfolg die Antragstellung für die gesamte Photovoltaikanlage beim Land Wien. Es werden maximal 40% der förderungsfähigen Gesamtkosten anerkannt und in Form eines einmaligen
Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.
- Anlagen bis zu 5 kWpeak werden mit € 300 / kWpeak gefördert
- bei Anlagen über 5 kWpeak, werden die ersten 5 kWpeak mit € 300 / kWpeak gefördert und die restliche Leistung wird mit € 400 / kWpeak gefördert
- Die Umsetzungsfrist für Anträge ab dem 01.12.2013 beträgt 3 Monate ab Förderzusage
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